Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 1,25 %. Beruht deine Nettomiete noch auf einem höheren Satz, kannst du grundsätzlich eine Senkung verlangen. Diese Schätzung berücksichtigt auch mögliche Gegenforderungen.
Wenn sie nie geändert wurde, verwende den Monat deines Einzugs.
Wie funktioniert die Schätzung?
Bei Referenzzinssätzen unter 5 % entspricht ein Schritt von 0,25 Prozentpunkten in der Regel einer Mietzinsänderung von 3 %. Bei einer Senkung wird die Umkehrung berechnet; ein Schritt ergibt deshalb rund 2,91 %.
Vermietende können unter anderem 40 % der Teuerung sowie allgemeine Kostensteigerungen gegenrechnen. ZuriMap verwendet für Letztere eine pauschale Annahme von 0,5 % pro Jahr; die tatsächlich anerkannte Höhe kann abweichen.
Wann gilt das nicht?
Indexierte oder gestaffelte Mietverträge folgen anderen Regeln.
Für subventionierte Wohnungen und bestimmte Geschäftsraummieten können Sonderregeln gelten.
Entscheidend ist der Referenzzinssatz, auf dem deine aktuelle Miete tatsächlich beruht – prüfe Mietvertrag oder letzte Mietzinsanzeige.
Wichtig: Die Berechnung ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Nach einem schriftlichen Begehren muss die Vermieterschaft laut Art. 270a OR innert 30 Tagen Stellung nehmen. Bei Ablehnung, teilweiser Zustimmung oder ausbleibender Antwort informiert das BWO über den Weg zur Schlichtungsbehörde.